Verhaltenskodex für La Tienda del Apicultor

La Tienda del Apicultor ist ein autorisiertes Einzelhandelsgeschäft (EG) für den Verkauf von Tierarzneimitteln.

Über die Website dürfen nur Arzneimittel verkauft werden, die keine tierärztliche Verschreibung erfordern.

Arzneimittel werden direkt aus der Apotheke oder dem Einzelhandelsgeschäft verkauft, unter der Aufsicht eines verantwortlichen Apothekers und ohne Zwischenhändler.

Geschenke, Prämien, Werbegeschenke, Wettbewerbe oder Boni dürfen nicht zur Förderung oder zum Verkauf von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit über Websites verwendet werden.

Bestellungen für die Abgabe von Tierarzneimitteln ohne Verschreibung im Fernverkauf müssen direkt bei der Apotheke oder dem Einzelhandelsgeschäft über deren Website oder per Korrespondenz erfolgen. Um gültig zu sein, muss die Bestellung die folgenden Kontaktdaten des Käufers enthalten:

• Vor- und Nachname

• Telefonnummer

• E-Mail-Adresse

• Postanschrift

Diese Informationen ermöglichen es dem Apotheker, den Käufer bei Bedarf zu kontaktieren.

Der Apotheker muss die Eignung der Abgabe bewerten, insbesondere in folgenden Fällen:

• Bestellungen in Mengen, die über die üblichen Behandlungsdosen hinausgehen

• Häufige oder wiederholte Bestellungen

Diese Situationen können auf einen möglichen Missbrauch oder unsachgemäße Verwendung der verkauften Arzneimittel hinweisen.

Der Transport und die Lieferung von Tierarzneimitteln von der Apotheke oder dem Einzelhandelsgeschäft an die vom Käufer angegebene Adresse liegt in der Verantwortung der Apotheke oder des Einzelhandelsgeschäfts.

Die Apotheke oder das Einzelhandelsgeschäft kann die Rückgabe von Tierarzneimitteln nach deren Abgabe und Lieferung an den Käufer nicht akzeptieren, außer in folgenden Fällen:

• Lieferung aus Versehen

• Nichtübereinstimmung mit der Bestellung

• Beschädigung während des Transports

• Qualitätsmängelwarnungen

• Anforderungen der tierärztlichen Pharmakovigilanz

• Oder wenn ein Rückruf erforderlich ist.

Wenn sich der Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat befindet, darf der Fernverkauf nur erfolgen, wenn das Arzneimittel im Bestimmungsmitgliedstaat zugelassen ist und die Vorschriften für den Fernverkauf in diesem Staat und in diesem Kodex eingehalten werden.

Anwendbare Nationale Gesetzgebung

• Königliches Gesetzesdekret 1/2015 vom 24. Juli zur Genehmigung des konsolidierten Textes des Gesetzes über Garantien und rationalen Gebrauch von Arzneimitteln und Medizinprodukten. (BOE Nr. 177, 25. Juli 2015).

• Königliches Dekret 109/1995 vom 27. Januar über Tierarzneimittel, geändert durch das Königliche Dekret 1132/2010 vom 10. September.

• Königliches Dekret 544/2016 vom 25. November zur Regelung des Fernverkaufs von nicht verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln an die Öffentlichkeit. (BOE Nr. 300, 13. Dezember 2016).

Arzneimittel mit Einschränkungen

Die AEMPS hat noch keine Einschränkungen für nicht verschreibungspflichtige Tierarzneimittel festgelegt, die über Websites verkauft werden.